Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteilen
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Newsletter
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Fragen und Antworten
Impressum
Nutzungsbedingungen



Festgeld-Vergleich

Drucken

Anlagebetrag

Anlagezeitraum

Abwicklung

Einbeziehung spezieller Angebote

 
 

Auswertung

 
Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zu bezahlen. Ergibt zusammen 26,375 Prozent.

Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in Bayern und Baden-Württemberg auf die 25 Prozent noch zusätzlich 8 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Ergibt zusammen inkl. Solizuschlag 27,817 Prozent.

Wer im übrigen Bundesgebiet kirchensteuerpflichtig ist, muss 9 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Zu zahlende Steuer dann insgesamt 27,993 Prozent.

Neukundenangebote, inkl. fresh money