Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent
zu bezahlen. Ergibt zusammen 26,375 Prozent.
Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in Bayern und Baden-Württemberg auf die 25 Prozent noch zusätzlich
8 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden,
damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Ergibt zusammen inkl. Solizuschlag 27,817
Prozent.
Wer im übrigen Bundesgebiet kirchensteuerpflichtig ist, muss 9 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der
Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug
abgegolten.) Zu zahlende Steuer dann insgesamt 27,993 Prozent.